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Hausordnung für den Veranstaltungsort „Mai Wiese“ in Woltersdorf/Schleuse

  1. Allgemeine Regelungen:  Jeder Besucher hat sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern, dem Personal und der Umgebung zu verhalten. 

  2. Die Hausordnung ist verbindlich und muss von allen Besuchern eingehalten werden. 

  3. Eltern haften für ihre Kinder und sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. 

  4. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Sicherheit und Ordnung: Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

  6. Das Mitbringen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Drogen oder anderen illegalen Substanzen wird strengstens untersagt. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. 

  7. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass keine Brandgefahr besteht und die Raucherzonen sauber gehalten werden.

  8. Offenes Feuer, wie beispielsweise Lagerfeuer oder Grillen, ist nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. 

  9. Das Klettern auf Bäumen, Zäunen, Gebäuden oder anderen Strukturen ist verboten. Das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist nur über die dafür vorgesehenen Ausgänge gestattet.

  10. Umweltschutz: Der Veranstaltungsort und seine Umgebung sind sauber zu halten.

  11. Es wird untersagt, Abfälle außerhalb des dafür vorgesehenen Behälters zu entsorgen.  

  12. Glasflaschen oder Glasbehälter dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden, um Verletzungsgefahr zu vermeiden.

  13. Das Veranstaltungsgelände ist kein Hundeklo. Haustiere sind daher nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Assistenz- oder Begleithunde. 

  14. Es heißt, Pflanzen, Bäume oder andere natürliche Elemente auf dem Gelände zu beschädigen oder zu zerstören ist strafbar. 

  15. Die Verwendung von Einwegplastik ist zu vermeiden. Bitte benutzen Sie wiederverwendbare Behältnisse und Geschirr, wo immer dies möglich ist.

  16. Lärmbelästigung und Nachtruhe:

  17. Während der Veranstaltung ist auf angemessene Lautstärke zu achten, um andere Besucher und Anwohner nicht zu belästigen.

  18. Ab einer bestimmten Uhrzeit, die vorab kommuniziert wird, ist die Musik auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, um die Nachtruhe zu gewährleisten.

  19. Die Verwendung von lauten Musikinstrumenten oder anderen Geräten, die Lärm verursachen, ist außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche nicht gestattet.

  20. Ruhebereiche oder Campingbereiche sind von Lärm und Musik ausgenommen und müssen besonders leise gehalten werden.

  21. Parken und Verkehr:  Das Parken ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Parkbereichen gestattet.

  22. Das Parken auf Grünflächen, Gehwegen oder Zufahrtsstraßen ist nicht gestattet. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit motorisierten Fahrzeugen ist nur den berechtigten Personen gestattet. Es gelten die geltenden Verkehrsregeln. C. Es ist darauf zu achten, dass keine Rettungswege oder Zufahrten blockiert werden.

  23. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb und außerhalb des Geländes sind einzuhalten.

  24. Einlasskontrollen:  Bei der Einlasskontrolle werden Taschen und mitgeführte Gegenstände auf Sicherheitsrisiken überprüft.

  25. Das Sicherheitspersonal behält sich das Recht vor, verbotene Gegenstände einzubehalten. 

  26. Es wird untersagt, alkoholische Getränke, Glasflaschen, Drogen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit auf das Gelände zu bringen.

  27. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder anderweitig eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, wird der Zutritt verweigert.

  28. Notfälle und Erste Hilfe:  Bei Notfällen oder medizinischen Problemen ist das Sicherheitspersonal oder das medizinische Personal vor Ort zu informieren.

  29. Die Standorte der Erste-Hilfe-Stationen sind vorab bekannt und deutlich gekennzeichnet. 

  30. Es ist wichtig, den Anweisungen des medizinischen Personals Folge zu leisten und bei Bedarf ihre Unterstützung anzufordern. 

  31. Im Falle einer Evakuierung oder einer anderen dringenden Sicherheitsmaßnahme ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals unverzüglich Folge zu leisten.

  32. Verkaufsstände und Gastronomie:  Der Konsum alkoholischer Getränke ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

  33. Der Erwerb und Konsum von Alkohol ist nur Personen ab dem gesetzlichen Mindestalter gestattet. Es kann ein Altersnachweis verlangt werden. 

  34. Das Mitbringen eigener Getränke oder Speisen ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

  35. Es gelten die Vorgaben des Veranstalters bezüglich der Mitnahme von Verpflegung.

  36. Die Gastronomiebetriebe und Verkaufsstände auf dem Gelände sind für die Versorgung der Besucher zuständig.

  37. Es ist darauf zu achten, dass keine Überfüllung an den Verkaufs- und Essensständen entsteht.

  38. Verhaltensregeln auf den Veranstaltungsflächen:

  39. Das Betreten von gesperrten Bereichen, Bühnen oder anderen Aufführungsbereichen ist strengstens untersagt, es sei denn, man ist dazu befugt. 

  40. Das Werfen von Gegenständen, das Durchführen von gefährlichen oder störenden Handlungen sowie das Belästigen anderer Besucher oder Künstler ist nicht gestattet. 

  41. Das Mitbringen von eigenen Sitzgelegenheiten, wie Stühlen oder Campingstühlen, ist in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.

  42. Es ist untersagt, Plakate, Flyer oder andere Werbematerialien ohne Zustimmung des Veranstalters zu verteilen oder aufzuhängen.

  43. Nichteinhaltung der Hausordnung: Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, die von einer Ermahnung bis hin zum Verweis vom Veranstaltungsgelände reichen können. 

  44. Im Falle von Straftaten oder schweren Verstößen gegen die Hausordnung kann das Sicherheitspersonal die Polizei hinzuziehen.

  45.  Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums oder der Umwelt können zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

  46. Schlusswort: Die Einhaltung der Hausordnung für den Veranstaltungsort „Mai Wiese“ in Woltersdorf/Schleuse ist von großer Bedeutung, um eine sichere und angenehme Atmosphäre für alle Besucher zu gewährleisten. Indem jeder Besucher diese Regeln befolgt, tragen wir gemeinsam dazu bei, dass die Veranstaltung reibungslos abläuft und alle Gäste ihr Erlebnis in vollen Zügen genießen können.

  47. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation und wünschen Ihnen eine unvergessliche Zeit auf der Mai Wiese.

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